
Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeines_Recht

gemeines Recht, das allgemein geltende Recht eines Staates im Gegensatz zum partikularen Recht. In Deutschland versteht man darunter meist das im 14. und 15. Jahrhundert in Italien von den Postglossatoren bearbeitete römische sowie das von der Kirche ausgebildete kanonische Recht. Durch die Rezeptio...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das gemeine Recht, war das Recht das im deutschen Reich zunächst bis zur Auflösung des Reiches 1806 für alle angehörigen Länder gemeinsam galt. Es galt subsidiär neben den Partikularrechten der einzelnen Länder. Das gemeine Recht war ungeschriebenes Recht, dass sich aus drei Quellen: • dem durch die Glossatoren bearbeiteten römischen R...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gemeinesrecht.php

Gemeines Recht (i.S.v. allgemeines R.). Im 14./15. Jh. entstand aus dem Römischen Recht unter Einbeziehung germanischer und kanonischer Rechtsgrundsätze das Gemeine Recht, das neben den stärkeren Land- und Stadtrechten subsidiäre Geltung hatte. Das Gemeine Recht konnte sich in weiten Gebieten des ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Gemeines Recht , im Gegensatz zum partikulären Recht (Landrecht) dasjenige Recht, welches in ganz Deutschland, d. h. in jedem einzelnen zum vormaligen Deutschen Reich und später zu dem Deutschen Bund gehörigen Staat, so lange gilt, als nicht durch das Partikularrecht abweichende Bestimmungen eingeführt sind, daher das Rechtssprichwort: Stadtrec...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Rechtsgeschichte) das in Deutschland seit der Rezeption bis zum Inkrafttreten des BGB (1900) allgemein geltende Recht: in erster Linie das weiterentwickelte römische Recht des Corpus Juris Civilis, aber auch das kanonische Recht des Corpus Juris Canonici und das langobardische Lehnsrecht.
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https://www.wissen.de//lexikon/gemeines-recht-rechtsgeschichte
(Rechtswissenschaft) einheitliches Recht für ein Gebiet (Gegensatz: Partikularrecht [Teilgebietsrecht]) aufgrund einer Rechtsquelle; Gegensatz: allgemeines Recht aufgrund mehrerer Rechtsquellen.
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https://www.wissen.de//lexikon/gemeines-recht-rechtswissenschaft
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